Gesetzespflicht Tachograph
Gesetzeskonforme Schweizer Lösung – egal wie gross Ihr Fuhrpark ist.
Vorschriften für das digitale Fahrtschreiber-System
Gemäss VTS (VTS Artikel 100 Absatz 1) müssen bestimmte Fahrzeuge mit einem digitalen oder analogen Fahrtschreiber ausgerüstet sein. Die Arbeits- und Ruhezeitverordnung regelt die Bedienung, Datenauswertung und Archivierung. Fahrer und Unternehmer sind gemeinsam verantwortlich – bei Verstössen drohen hohe Bussen.

Daten aufzeichnen und sichern
Die VTS-Verordnung regelt die Fahrtschreiberpflicht, während die Arbeits- und Ruhezeitverordnung deren Nutzung, Datenauswertung und Archivierung vorschreibt – mit Mobatime als passendem Partner zur Einhaltung der Vorgaben.

Daten downloaden
Digitale Tachographen sind für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Pflicht und müssen lückenlos Fahrer- und Fahrzeugdaten dokumentieren, die regelmässig ausgelesen, archiviert und gesichert werden müssen.

Daten auswerten und archivieren
Ob mobil, stationär oder per Fernauslesung – Mobatime bietet die passende Lösung für den gesetzeskonformen Download von Fahrer- und Fahrzeugdaten.
Daten aufzeichnen und sichern
Digitale Tachographen sind in der Schweiz und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Pflicht. Jedes gewerblich genutzte Fahrzeug mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht muss mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein. Die digitalen Tachographen der millionenfach bewährten VDO DTCO-Serie zeichnen Fahrer- und Fahrzeugdaten akkurat auf. Sie bilden damit das Herz des modernen Flottenmanagements.
Die lückenlose und ordnungsgemässe Dokumentation der aufgezeichneten Fahrer- und Fahrzeugdaten stellt sicher, dass Sie die arbeits-, sozial- und verkehrsrechtlichen Bestimmungen einhalten. Die Pflicht zur Dokumentation umfasst:
- Die Daten der Fahrerkarten müssen spätestens alle 21 Tage ausgelesen und archiviert werden
- Die Fahrzeugdaten müssen spätestens alle drei Monate ausgelesen und archiviert werden
- Die so archivierten Daten müssen zudem auf einem separaten Datenträger gesichert
Daten downloaden
Mehr als 3'000 Unternehmen vertrauen auf die Auswerte- und Archivierungslösung von Mobatime






Möglichkeiten zum Daten download

Auswertung und Archivierung
Das Sammeln, Auswerten und Archivieren der Tachographendaten unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Die Auswerte- und Archivierungslösung von Mobatime unterstützt Sie dabei, kostbare Zeit zu sparen und Datenlücken zu vermeiden.
Analoge und digitale Daten werden in einem System abgespeichert und archiviert. Das Einlesen der Fahrer- und Unternehmenskarten sowie des Massenspeichers ist einfach, die Handhabung der Software leicht verständlich. Das System erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an ARV 1 und ARV 2 und entspricht zudem den EU-Richtlinien.
Lesen Sie mehrVorschriften für das digitale Fahrtschreiber-System
Digitale Tachographen sind in der Schweiz und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Pflicht. Jedes gewerblich genutzte Fahrzeug mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht muss mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein. Die digitalen Tachographen der millionenfach bewährten VDO DTCO-Serie zeichnen Fahrer- und Fahrzeugdaten akkurat auf. Sie bilden damit das Herz des modernen Flottenmanagements.
Die lückenlose und ordnungsgemässe Dokumentation der aufgezeichneten Fahrer- und Fahrzeugdaten stellt sicher, dass Sie die arbeits-, sozial- und verkehrsrechtlichen Bestimmungen einhalten. Die Pflicht zur Dokumentation umfasst:
- Die Daten der Fahrerkarten müssen spätestens alle 21 Tage ausgelesen und archiviert werden
- Die Fahrzeugdaten müssen spätestens alle drei Monate ausgelesen und archiviert werden
- Die so archivierten Daten müssen zudem auf einem separaten Datenträger gesichert
Vorschriften
Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS Artikel 100 Absatz 1) regelt, welche Fahrzeuge mit einem digitalen oder analogen Fahrtschreiber ausgerüstet werden müssen. In der Verordnung für Arbeits- und Ruhezeit ist die Bedienpflicht des Fahrtschreibers, das Datenhandling und die Auswertepflicht der Tachographendaten festgelegt.
Fahrer und Unternehmer sind gleichermassen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. Bei Zuwiderhandlungen drohen erhebliche Geldbussen. Folgende Pflichten gilt es einzuhalten:
- Daten aufzeichnen und sichern
- Daten downloaden
- Daten auswerten und archivieren
Mit Mobatime haben Sie den richtigen Partner, um der Gesetzespflicht rund um den Fahrtenschreiber nachzukommen.
Möglichkeiten zum Daten download

Mobil
DLK PRO S
Der Download Key Pro S macht es möglich: Massenspeicherdaten des digitalen Tachographen sowie Daten der Fahrerkarte einfach und komfortabel herunterladen.

Stationär
SmartTerminal
Mit dem VDO SmartTerminal erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben zur Auslesung und Archivierung der Fahrer- und Fahrzeugdaten. Dabei verfügt es dank seiner 32 GB SD-Card über nahezu unbegrenzte Kapazitäten für die Speicherung dieser Daten.

Fernauslesung
DLD Wide Range
Das DLD Wide Range ist eine mit dem intelligenten digitalen Tachographen gekoppelte Hardware. Die Fahrzeug- und Fahrerkartendaten aus dem Tachographen werden automatisch via Mobilfunknetz (GSM) an eine zentrale Stelle übermittelt.
Häufig gestellte Fragen
Gesetze können oft Unsicherheiten auslösen – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!
Als Erstes bestellen Sie eine neue Fahrerkarte. Bei Fahrtbeginn und beim Ende der Tätigkeit mit dem Fahrzeug ist je ein Tagesausdruck zu erstellen. Dieser muss auf der Rückseite korrekt mit den fehlenden Angaben beschriftet werden. Die Ausdrucke müssen 28 Tage mitgeführt werden und anschliessend dem Arbeitgeber abgegeben werden.
Achtung: Sollte die Fahrerkarte abgelaufen sein, darf kein Fahrzeug mit digitalem Tachographen gelenkt werden. Fahrerkarten, deren Gültigkeitsdatum abgelaufen ist, werden vom Kontrollgerät nicht mehr akzeptiert.
Nein. Nur der Fähigkeitsausweis und der Führerschein müssen die gleiche Nummer haben.
Die Abfahrtskontrolle gehört zur Arbeitszeit. Wenn diese nicht auf der Fahrerkarte ersichtlich ist, muss ein anderes Kontrollmittel die Arbeitszeit dokumentieren.
Der Modus "Out of Scope" bedeutet, dass das Fahrzeug ausserhalb des Geltungsbereiches der Verordnung fährt. Dies ist z. B. möglich bei Fahrten ausserhalb von EU-Ländern und kann auch möglich sein bei Fahrten auf nicht öffentlichen Strassen. Dies ist aber möglicherweise interpretationswürdig und wird teilweise von Kanton zu Kanton oder Land zu Land anders bewertet. Wir empfehlen bei Unklarheiten die Kontaktaufnahme mit den lokalen Kontrollbehörden.
Achtung: «Out of scope» bedeutet nicht, dass automatisch ohne Fahrerkarte gefahren werden darf! Auch in diesem Modus ist nur ersichtlich wer gefahren ist, wenn die Fahrerkarte gesteckt ist.