Intelligenter Tachograph GEN2 V2
EU-Mobilitätspaket - Was ändert sich?
Was wurde in der Schweiz schon übernommen?
Anpassungen der ARV1
Ende 2021 hat der Bundesrat entschieden, die Chauffeurverordnung anzupassen und hat damit gleichwertige Regelungen mit der EU zu den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten von Berufsfahrerinnen und -fahrern geschaffen. Damit können Rechtssicherheit und gleiche Bedingungen im grenzüberschreitenden Verkehr erreicht sowie Vollzugsprobleme und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Zudem sollen sie die Arbeitsbedingungen der Chauffeusen und Chauffeure verbessern. Die Änderungen betreffen vor allem neue Möglichkeiten für den Bezug von Ruhezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr und das Abweichen von den Lenkzeiten in ausserordentlichen Situationen.
Link zu PDF Anpassungen ARV1
Ländereintrag bei Grenzüberschreitung
Seit dem 2. Februar 2022 müssen bei Fahrten mit Fahrzeugen mit digitalen Fahrtschreibern (ohne Positionsbestimmungsdienst) die Grenzübertritte manuell eingegeben werden. Bei Fahrten mit Fahrzeugen mit analogen Fahrtschreibern müssen ab 31. Dezember 2024 die Einlageblätter der letzten 56 und nicht mehr nur der letzten 28 Tage mitgeführt werden.
Welche weiteren Änderungen stehen bevor?
Unternehmen, die im internationalen Güterverkehr tätig sind, haben bis spätestens Ende 2024 Zeit, um den intelligenten Tachographen der Version 2 in ihren Fahrzeugen nachzurüsten., soweit diese noch über ein «älteres» Gerät verfügen. Lesen Sie hier [LINK] mehr zum Ablauf und Zeitplan.
Welche Pflichten entstehen für Sie als Fuhrparkhalter?
Was ändert sich - Zeitplan Schweiz
August 2023
Neufahrzeuge müssen bei der ersten Inverkehrsetzung ab dem 21. August 2023 mit diesem Fahrtschreiber ausgerüstet sein.
Ende 2024
Im grenzüberschreitenden Verkehr gilt für Fahrzeuge mit älteren Tachographen-Versionen eine gestaffelte Nachrüstungspflicht. Bereits ab dem 1. Januar 2025 sind analoge und digitale Fahrtschreiber nicht mehr zulässig.
August 2025
Am 18. August 2025 müssen auch die intelligenten Fahrtschreiber der ersten Version (GEN2 V1) ersetzt werden.
Juli 2026
Es ist zu erwarten, dass die EU-Regelung zu den über 2.5t-Fahrzeugen auch für die Schweiz gelten wird.
EU-Mobilitätspaket
einfach erklärt
Das Mobilitätspaket I umfasst verschiedene neue Regelungen in den Bereichen der Entsendung von Berufskraftfahrern, des Zugangs zum Markt und zum Beruf sowie der Sozialvorschriften. Ziel ist es, die Grundlagen für einen zukünftig sicheren, effizienteren und sozial verantwortungsvolleren Strassentransportsektor zu schaffen. Zusätzlich werden unklare Vorschriften beseitigt, die in den einzelnen EU- Mitgliedstaaten zu unterschiedlichen Rechtsauslegungen und Durchsetzungspraktiken geführt haben, und somit für EU-weite Rechtsklarheit gesorgt.
Änderungen GEN2 V2
Häufig gestellte Fragen zur Einführung der Version 2 des intelligenten Fahrtenschreibers
Bereiten Sie sich schon jetzt auf die vorgeschriebenen Umrüstungen analoger und digitaler Tachographen (Anhang 1B) vor, die bis Ende 2024 in grenzüberschreitend operierenden Fahrzeugen durchgeführt werden müssen.
Die Nachrüstung der 1. Generation intelligenter Tachographen muss bis 18. August 2025 vollzogen sein. VDO Prüfgeräte wie das WorkshopTab 2 helfen bereits heute durch die Erfassung richtiger Konfigurationen. So können entsprechende Nachrüstungen rechtzeitig durchgeführt werden.
Lesen Sie auf der Zeitplan-Seite mehr zum Ablauf und planen Sie für zukünftige Umrüstungen Zeit ein.
Nach den Sommerferien werden die ersten Schulungen durchgeführt. Sie erfahren dazu mehr in unserem Kursprogramm.
Für die Prüfung der intelligenten Fahrtschreiber GEN2 V2 braucht es das Lizenz-Paket 4.9. Darin enthalten sind alle für den Prüfprozess notwendigen neuen Funktionen.
Rufen Sie uns an und lassen Sie sich von unseren Spezialisten beraten.
Continental VDO hat Mitte Juni die Zulassung für den Tachographen DTCO 4.1 erhalten.
Damit steht einer rechtzeitigen Auslieferung des intelligenten Tachographen der zweiten Version nichts mehr im Weg, bevor dieser ab dem 21. August 2023 in neu zugelassenen Nutzfahrzeugen verpflichtend wird.
Zum Tachographensystem GEN2 V2 gehören auch neue Fahrtschreiber-Karten mit mehr Speicherplatz. Sie werden vom ASTRA ausgegeben und stehen vor dem 21. August 2023 zum Versand bereit.
Da der DTCO 4.1 abwärtskompatibel ist, können Sie weiterhin Ihre Karte der Version 1 verwenden (bis zum Ablaufdatum).
Weitere Informationen zu diesem Thema können beim ASTRA eingeholt werden.
- Neu zugelassene, gewerblich genutzte Fahrzeuge über 3.5 t müssen ab dem 21.8.2023 mit dem intelligenten Fahrtschreiber (GEN2) der zweiten Version ausgerüstet werden.
- Schweizer Sonderregelung: Zwischen dem 21.8.2023 und 31.5.2024 neu zugelassene Fahrzeuge mit GEN2V1-Tachographen müssen bis spätestens zur ersten Nachprüfung nach 24 Monaten auf den GEN2V2-Fahrtenschreiber umgerüstet. werden.
- Im grenzüberschreitenden Verkehr gilt für Fahrzeuge mit älteren Tachographen-Versionen eine gestaffelte Nachrüstpflicht. Bereits ab dem 1. Januar 2025 sind analoge und digitale Fahrtschreiber nicht mehr zulässig.